Die Schulordnung der Alexander-Schmorell-Schule

DIESE SCHULORDNUNG WURDE VON DER SCHÜLERVERTRETUNG, DER GESAMTKONFERENZ UND DER SCHULKONFERENZ BESCHLOSSEN. SIE IST FÜR ALLE GENANNTEN PERSONEN VERBINDLICH. DIE SCHULORDNUNG SOLL EINEN BEITRAG DAZU LEISTEN, UNSEREN ALLTAG FRIEDLICHER UND RESPEKTVOLLER ZU GESTALTEN.

1. Präambel der Schulordnung der Alexander-Schmorell-Schule

Diese Schulordnung soll uns helfen, damit sich alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen der Schulgemeinschaft an der Alexander-Schmorell-Schule wohl fühlen.

An unserer Schule lernen und arbeiten ganz verschiedene Menschen. Jeder Mensch ist einmalig und wertvoll – kein Mensch ist wie der andere:

  • Manche sind Kinder – manche sind Erwachsene.
  • Manche sind Jungen – manche sind Mädchen.
  • Manche sind groß – manche sind klein.
  • Manche sind stark – manche sind nicht so stark.
  • Manche stammen von hier – manche kommen aus einem anderen Land.
  • Manche sind geduldig – manche haben weniger Geduld.
  • Manche sind selbstständig – manche brauchen viel Hilfe.
  • Manche gehen zu Fuß – manche fahren einen Rolli.
  • Manche glauben an Gott – manche an Allah, manche sind nicht religiös.

Den größten Teil des Tages verbringen wir in unserer Schule. Hier arbeiten und leben Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten, Eingliederungshelfer, Zivis, FSJler, Praktikantinnen und Praktikanten, unser Hausmeister und unsere Sekretärinnen.

Wir alle sind verschieden – also ist jeder von uns besonders! Dies ist eine Bereicherung für unser Zusammenleben. Deshalb achten und respektieren wir uns gegenseitig. Wir wollen ohne Angst friedlich, freundlich, höflich, fair und in Würde miteinander umgehen.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, ungestört zu arbeiten.

Jeder muss die Rechte des anderen akzeptieren.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben das Recht auf Anerkennung und Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums. Wir achten und schützen auch das Schuleigentum.

Alle Schülerinnen und Schüler sind gleichwertige Persönlichkeiten, die sich an unserer Schule durch unterschiedliche Kompetenzen in ihrer Selbstständigkeit weiterentwickeln.

Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sollen vertrauensvoll zusammen arbeiten, um jeder Schülerin und jedem Schüler die bestmögliche Förderung anbieten zu können.

Unsere Schule trägt den Namen von Alexander Schmorell. Alexander Schmorell sah nicht weg, als in der Hitlerzeit großes Unrecht geschah. Als Mitglied der Widerstandsbewegung „Weiße Rose“ hat er für die Freiheit und Würde eines jeden Menschen gekämpft und sich mit viel Zivilcourage gegen Gewalt, Unterdrückung und Ungleichbehandlung aufgelehnt. Mutig setzte er sich für schwache Menschen ein. Darin ist er für uns ein Vorbild.

2. Schulregeln

Verhalten im Unterricht:

Wir…

  • wollen einen erfolgreichen Unterricht!
  • finden uns um 8.25 Uhr zur ersten Stunde im Klassenraum ein.
  • melden durch unseren Klassensprecher dem Sekretariat, wenn die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht bei der Klasse ist.
  • arbeiten im Unterricht aktiv und konzentriert mit.
  • erledigen unsere Hausaufgaben.
  • bringen unsere erforderlichen Arbeitsmaterialien mit.
  • hören uns gegenseitig zu.
  • arbeiten in unseren Räumen so, dass wir andere nicht dabei stören.
  • essen während des Unterrichts nicht, trinken ist nach Rücksprache mit der Lehrkraft erlaubt. Aus Höflichkeit kauen wir keine Kaugummis oder Bonbons.
  • sprechen den Lehrer an, wenn uns etwas nicht gefällt, ohne zu stören.
  • berücksichtigen die besonderen Regeln der Fachräume.
  • achten auf ein gepflegtes Äußeres und eine nicht zu freizügige Kleidung.
  • tragen im Unterricht keine Kopfbedeckungen (religiöse oder sicherheitsbedingte Ausnahmen werden mit der Schulleitung geklärt).
  • gehen in der Regel während des Unterrichts nicht zur Toilette, über Ausnahmen entscheidet der Klassenlehrer.
  • verlassen die Räume sauber und ordentlich (Tafel gewischt, Stühle ran gestellt, Tische aufgeräumt, Licht aus)
  • benutzen keine unterrichtsfremden Gegenstände (z. B. Handy, Kamera, Spielkonsolen, MP3-Player oder Ähnliches,
    • detaillierte Ausführungen dazu  Handyregelung unten).
  • betreten Fachräume nur unter der Aufsicht der Lehrkraft.
  • beteiligen uns an Ordnungs- und Aufräumdiensten (Tafeldienst usw.).

Verhalten in den Pausen und während der unterrichtsfreien Zeit:

Wir…

  • wollen eine erholsame und friedliche Pause!
  • gehen in der ersten Pause auf den Schulhof. Bei Regen oder Schneefall gehen wir nach dem Abklingeln in das Schulgebäude.
  • können in der zweiten Pause neben dem Schulhof auch die beaufsichtigten Flure des Altbaus und der Sozialräume nutzen. Der Neubau (Hauptstufentrakt) ist nicht beaufsichtigt, daher ist dort kein Aufenthalt gestattet.
  • werfen nicht mit Gegenständen und auch nicht mit Schnee. Einige Schüler sind durch ihre Behinderung besonders gefährdet.
  • provozieren, spucken und prügeln nicht und lehnen jede Form von Gewalt ab!
  • rennen nicht durch die Gänge, sondern achten auf unsere Mitmenschen.
  • überlassen die Aufzüge den stark gehbehinderten Schülern und Rollstuhlfahrern.
  • trinken Getränke aus dem Automaten nur im Bistro.
  • spielen Fußball nur auf dem Schulhof und während der Pausen mit Softbällen.
  • dürfen in den Pausen keine Fahrzeuge oder Sportrollis nutzen, dies ist generell nur unter Aufsicht erlaubt.
  • können in den Pausen MP3-Player benutzen, jedoch nur mit Kopfhörern.

Verhalten in der Mittagspause:

Wir…

  • organisieren in jeder Klasse einen „Tischdienst“, der das Essen holt, den Tisch deckt und ihn sauber wieder verlässt. Die Aufsicht kann jemanden bestimmen.
  • setzen uns gemeinsam an den Tisch und bemühen uns, die Mahlzeiten anderen Personen gegenüber rücksichtsvoll einzunehmen. Auch diejenigen, die kein Essen bestellt haben, essen ihr Pausenbrot in dieser Zeit mit ihren Klassenkameraden. In der Regel stehen wir gemeinsam auf, darüber entscheidet die Aufsicht.
  • melden uns nach dem Essen bei der Aufsicht ab und sagen, wo wir hingehen
  • fahren nur draußen und nur unter Aufsicht mit den Fahrzeugen. Im Innenbereich ist das Benutzen der Fahrzeuge nur im Rahmen des Unterrichts oder der Therapie erlaubt. Es besteht Helmpflicht. Rollstühle sind keine Fahrzeuge zum Gebrauch für alle und werden nicht an unberechtigte Schüler ausgeliehen.

Handyregelung an der ASS

  • Mobiltelefone sind während der Schulzeit auszuschalten. Im Rahmen des Unterrichts (Recherche etc.) können diese nach Zustimmung der Lehrkraft verwendet werden.
  • In der Mittagspause (außerhalb der Essenszeit) dürfen die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe und der Hauptstufe das Handy in ihrer Klasse benutzen.
  • Im restlichen Schulhaus und auf dem Schulhof ist die Handynutzung ausnahmslos verboten.
  • Die Aufnahme von Fotos und Videos ist strengstens untersagt.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Grundstufe ist das Benutzen eines Handys während der Schulzeit nicht gestattet.
  • Das Mitbringen oder die Benutzung dieser Geräte geschieht auf eigene Gefahr der Beschädigung bzw. des Verlustes. Die Schule haftet nicht hierfür und stellt bei Verlust auch keine Nachforschungen zum Verbleib der Gegenstände an.
  • Benutzen Schülerinnen und Schüler diese Geräte trotz des Verbotes, können diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule eingezogen und nur von den Eltern abgeholt werden.

Fehlzeiten und Beurlaubungen; Verhalten in Notfällen:

Muss ein Schüler begründet dem Unterricht fernbleiben, informieren die Erziehungsberechtigten bis 08.30 Uhr des gleichen Tages telefonisch die Schule. Spätestens am dritten Tage muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Bei vorhersehbaren Beurlaubungswünschen sind die entsprechenden Anträge mindestens zwei Wochen vorher an die Schule zu richten. Bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenlehrer, darüber hinaus der Schulleiter.

Bei Erkrankungen entscheidet der Klassenlehrer, ob eine Krankenschwester aufgesucht wird oder der Schüler nach Rücksprache mit den Eltern die Schule verlassen darf.

Bei Verletzungen sowie bei Unfällen rufen wir eine Krankenschwester. Sie veranlasst nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer / der Schulleitung weitere Hilfsmaßnahmen.

In bestimmten Situationen muss sofort der Notarzt gerufen werden.

Es ist an unserer Schule nicht erlaubt:

  • Spielkonsolen, Laserpointer, Waffen oder waffenähnliche Dinge, Glasflaschen, Alkoholika, Drogen, Spraydosen, Zigaretten, Feuerzeuge und Feuerwerkskörper mitzubringen.
  • MP3-Player mit Ohrstöpseln außerhalb der Pausen zu nutzen.
  • Handys können mitgebracht werden, bleiben aber während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet. Das Mitbringen oder die Benutzung dieser Geräte geschieht auf eigene Gefahr der Beschädigung bzw. des Verlustes. Die Schule haftet nicht hierfür und stellt bei Verlust auch keine Nachforschungen zum Verbleib der Gegenstände an.

Benutzen Schüler diese Geräte trotz des Verbotes, können diese von den Mitarbeitern eingezogen und nur von den Eltern abgeholt werden. Die Schulleitung behält sich vor, ggf. noch nicht näher genannte Gegenstände hinzuzufügen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Schulordnung:

Diese Schulordnung soll dazu beitragen, dass Schüler und Personal gemeinsam für eine friedliche und freundliche Atmosphäre sorgen.

Falls dies einmal nicht gelingt, greifen die Vorgaben des hessischen Schulgesetzes (§ 82). Es sind verschiedene pädagogische Maßnahmen möglich (Gespräche, Sonderaufgaben, Nachholen von Unterricht).

Bei hartnäckigen und schwer wiegenden Verhaltensproblemen kommen Ordnungsmaßnahmen in Betracht: Zum Beispiel der Wechsel in eine andere Klasse, der Ausschluss von besonderen Veranstaltungen, die Verweisung von der Schule.

Diese Schulordnung wurde von der Schülervertretung, der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz beschlossen. Sie ist für alle genannten Personen verbindlich. Die Schulordnung soll einen Beitrag dazu leisten, unseren Alltag friedlicher und respektvoller zu gestalten.